
Die Pflanzenschutzgeräteprüfung – auch Spritzen-TÜV genannt – ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Sicherheit, Umwelt- und Anwenderschutz und stellt sicher, dass Ihre Geräte Pflanzenschutzmittel gleichmäßig und umweltschonend ausbringen.
Rechtliche Grundlage:
Gemäß § 16 der Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchG) müssen alle in Betrieb befindlichen Pflanzenschutzgeräte regelmäßig geprüft und mit einer gültigen Prüfplakette versehen sein.
Wir prüfen Ihr Gerät nach den aktuellen Richtlinien der Landesanstalt für Landwirtschaft auf:
✅ Nach bestandener Prüfung erhält Ihr Gerät eine gültige Prüfplakette und ein Prüfprotokoll.


Damit Sie richtig vorbereitet sind, haben wir hier eine Checkliste für Sie Vorbereitet
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